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Der Cybermobbing-Hilfe e.V. äußert sein Bedauern und Unverständnis über die jüngsten Aussagen von Bundesjustizminister Marco Buschmann, der strafrechtliche Reformen im Bereich Cybermobbing ablehnt. Diese Haltung ignoriert die gravierenden Auswirkungen, die Cybermobbing auf die Betroffenen hat und verhindert notwendige Fortschritte im Schutz der Betroffenen.

„Das ist ein vollkommen unverständliches und falsches Signal vom Bundesjustizminister“, kritisiert Lukas Pohland, 1. Vorsitzender des Cybermobbing-Hilfe e.V. „Die Initiative der Innenministerkonferenz, einen eigenen Cybermobbing-Straftatbestand einzuführen, ist ein wichtiger Schritt, den wir ausdrücklich unterstützen. Deutschland muss dem Beispiel vieler Nachbarländer folgen und das Strafrecht an die Realität des digitalen Zeitalters anpassen. Wir leben im Jahr 2024, viele Lebensbereiche sind digitalisiert. Daher ist es so wichtig, dass das Internet kein straffreier Raum sein darf.“

Die Dimension von Cybermobbing unterscheidet sich erheblich von herkömmlichen Beleidigungen oder Verleumdungen. Cybermobbing erreicht durch die digitale Verbreitung eine weit größere Öffentlichkeit und kann das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Die Täterinnen und Täter können anonymer handeln und die Konsequenzen für dieses Handeln tragen oft nur die Betroffenen. In Österreich ist Cybermobbing bereits seit einigen Jahren als eigener Straftatbestand definiert. „Es ist bedauerlich, dass das Bundesjustizministerium diese Dringlichkeit nicht erkennt“, so Pohland weiter.

Laut einer aktuellen WHO-Studie ist jedes sechste Schulkind von Cybermobbing betroffen, und auch immer mehr Erwachsene werden zur Zielscheibe digitaler Angriffe. Der Cybermobbing-Hilfe e.V. bietet seit Jahren Beratung und Präventionsarbeit an und kennt die erschreckenden Ausmaße dieses Phänomens aus erster Hand.

„Die bisherigen Strafnormen erfassen die Reichweite und das Ausmaß von Cybermobbing nicht ausreichend“, erklärt Pohland. „Das Strafgesetzbuch muss dringend an die veränderten Lebenswelten angepasst werden. Es ist höchste Zeit, dass das Bundesjustizministerium handelt und den Betroffenen effektiven Schutz bietet.“

Der Cybermobbing-Hilfe e.V. fordert das Bundesjustizministerium und alle relevanten politischen Akteurinnen und Akteure auf, die Notwendigkeit eines eigenen Straftatbestands für Cybermobbing zu erkennen und entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Bild oben: Lukas Pohland, 1. Vorsitzender des Cybermobbing-Hilfe e.V., appelliert an den Bundesjustizminister, das Strafrecht an das Digitalzeitalter anzupassen. Foto: Oliver Nauditt